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Fachbegriffe der Sicherheitsplanung von Veranstaltungen

Die nachfolgenden Fachbegriffe der Sicherheitsplanung von Veranstaltungen stellen einen Ausschnitt aus dem Glossar im aktuellen Praxisband "Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen – Best Practices. Beispiel und Lösungen" dar.

A – G

Absperrplan

Ein Absperrplan, oder gemäß Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichenplan, wird von einem für die Aufstellung von Verkehrszeichen und die Einrichtung von Absperrung, Umleitungen oder sonstigen Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum autorisierten Unternehmen erstellt und bildet die Antragsgrundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Der Verkehrszeichenplan bildet die Grundlage für Absperrmaßnahmen, die im Rahmen einer Veranstaltung getroffen werden. Dies beinhaltet auch entsprechende Verkehrsumleitungen oder andere notwendige verkehrssteuernde Maßnahmen, die im Rahmen der Anordnung von der Verkehrslenkung, der Polizei oder dem Ordnungsamt angewiesen werden können.

Alarmkette

Die Alarm-, Melde- oder Alarmierungskette definiert namentlich und mit allen Kontaktinformationen den Alarmierungsprozess, Art und Verlauf der Benachrichtigung der Ansprechpartner in Abhängigkeit von der Art und dem Grad der Störung. Ziel ist die richtigen Informationen auf möglichst kurzem Weg an die Richtigen Stellen zu bringen. Da bei Veranstaltungen eine große Anzahl von Akteuren aus unterschiedlichen Organisationen beteiligt sind, bildet die Alarmkette die Grundvoraussetzung der Krisenkommunikation und ist wichtiges Instrument der Einsatzleitung.

Anwohnerschutz

Anwohner im Umfeld einer Veranstaltungsstätte müssen vor den Auswirkungen der Veranstaltungen geschützt werden, so dass eine übermäßige Beeinträchtigung durch die Veranstaltung verhindert wird. Dies bezieht sich üblicherweise auf die Lärmentwicklung der Veranstaltung, Verunreinigungen entlang der Zu- und Abwege, übermäßige Verkehrsbelastung oder parkende PKW. Hierfür können z.B. bei Sportstadien Schutzzonen eingerichtet werden, innerhalb dessen dem Besucherverkehr untersagt wird Anwohnerstraßen für die Durchfahrt oder das Abstellen der Autos an Veranstaltungstagen zu nutzen. Zu den Maßnahme des Anwohnerschutzes werden auch Auflagen der Genehmigungsbehörden zum Lärmschutz oder der Information und direkten Ansprache der Anwohner und der Geschäfte und Unternehmen in der Nachbarschaft gezählt. Alle Maßnahmen liegen in der Durchführungsverantwortung des Veranstalters und müssen von diesen umgesetzt werden.

Auflage

Die Auflage stellt eine Nebenbestimmung eines begünstigenden Bescheids dar. Die Auflage ist mit einer einschränkenden im Bescheid ausdrücklich genannten oder dort auf diese nur verwiesene Bedingung verknüpft. Anders als bei einer Bedingung, die Voraussetzungen benennen, die erfüllt werden müssen, damit der Bescheid rechtswirksam wird, kann von der positiven Genehmigung eines Bescheids mit einer Auflage schon Gebrauch gemacht werden. Erst wenn die Auflage auch nach Mahnung nicht erfüllt wird, steht eine Entscheidung an, ob damit auch der Bescheid zu widerrufen ist.

Aufstellfläche

Bei den Flächen für die Feuerwehr wird zwischen Aufstellfläche und Bewegungsfläche unterschieden. Aufstellflächen für die Feuerwehr nennt man die Flächen in direkter Gebäudenähe der Gebäude, auf denen die Feuerwehr bei einem Einsatz Löschfahrzeuge und Leitern aufstellen kann. Die Aufstellflächen dienen der sicheren Durchführung einer Brandbekämpfung oder der Rettung von Personen aus den Gebäuden innerhalb der Hilfsfrist. Für Aufstellflächen entlang von Außenwänden muss zusätzlich zur Mindestbreite von 3,50 Metern auf der gebäudeabgewandten Seite ein mindestens 2,00 Meter breiter hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein. Die Aufstellflächen müssen einen Abstand von mindestens 3,00 Metern zur Außenwand haben. Der Abstand darf höchstens 9,00 Meter und bei Brüstungshöhen von mehr als 18,00 Metern höchstens 6,00 Meter betragen.

Backstage

Alle Bereiche einer Veranstaltung, die nicht dem Publikum zugänglich, jedoch für den Ablauf notwendig sind, werden neudeutsch als Backstagebereich bezeichnet. Hierzu zählen Garderoben und Aufenthaltsräume, Lager, Technische Betriebsräume, Bühnenzugänge und Produktionsbüros. Die Einrichtung dieses Bereiches wird bei Musik- oder Tourproduktionen ausdrücklich als Teil des Auftrittsvertrages gehandhabt und z.T. individuell der Produktion angepasst. Für den Backstagebereich werden oft eigene Zugangsausweise hergestellt, die vom Ordnungsdienst kontrolliert werden.

Barrierefreiheit

Gemäß Muster-Versammlungsstättenverordnung müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens ein Prozent der Besucherplätze, mindestens jedoch zwei Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Den Plätzen für Rollstuhlbenutzer sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen. Die Plätze für Rollstuhlbenutzer und die Wege zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen. In der Brandschutzordnung sind die Maßnahmen festzulegen, die zur Rettung von Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere Rollstuhlbenutzer, erforderlich sind. Im Sicherheitskonzept sind daher alle Maßnahmen, auch in Hinblick auf die Umsetzbarkeit bei den betroffenen Besuchergruppen zu überprüfen.

Behördenrunde

Bei größeren Veranstaltungen finden zu einem sehr frühen Status der Planung meist Informationsveranstaltungen für alle betroffenen Behörden oder Institutionen statt. Hierbei stellt der Veranstalter seine Konzeption vor und gibt den Beteiligten die Möglichkeit aus ihrer speziellen Sicht Anmerkungen, Hinweise oder auch Bedenken zu äußern. So z.B. werden geplante Baumaßnahmen oder Konkurrenzveranstaltungen frühzeitig erkannt und können mit einbezogen werden.

BOS

BOS ist ein Akronym für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Darunter werden die Genehmigungsbehörden, die Polizei und Feuerwehr sowie die Hilfsorganisation des öffentlichen Sanitäts- und Rettungsdienstes zusammengefasst.

Führung

Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 und der Dienstvorschrift 100 der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz begreifen Führung als eine bewusste Einflussnahme auf die Entscheidungen und das Verhalten anderer Menschen mit dem Zweck, mittels steuernden und richtungsweisenden Einwirkens vorgegebene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen. Die vorgegebenen Ziele ergeben sich für den Veranstalter aus den Veranstaltungszielen, wie das allgemeine Ziel der Durchführung einer sicheren, für alle Besucher gelungenen und für den Betreiber bzw. Auftraggeber erfolgreichen Veranstaltung. Unter Sicherheitsaspekten steht das Erreichen der vorgegebenen Schutzziele im Vordergrund. Im Sinne der Führung im Krisenfall wird Führung als Kreislauf aus der Informationssammlung in der Lagefeststellung, einer Informationsverarbeitung in der Planung und der Informationsübertragung durch Befehlsgebung verstanden. Zur Erreichung der zuvor definierten Schutzziele sind so unter Berücksichtigung der Lage daraus abzuleitenden aufgabenbezogenen Ziele zu ergänzen und einer Leitung zu übertragen.

Gefährdungsanalyse

Als Gefährdungsanalyse wird die systematische und vollständige Erfassung, Bewertung und Maßnahmenplanung der Entstehungsmöglichkeiten von Unfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen von Mitarbeitern, Teilnehmern und Besuchern einer Veranstaltung bezeichnet. Als Standardgefährdungen können Wetter, Besucherverhalten, technische Gefährdungen, Gefährdungen der besucherrelevanten Infrastruktur oder Gefährdungen durch Anschläge und Drohungen gelten. Üblicherweise erfolgt die Bewertung der Gefährdungen durch eine Risk Map, in der in Form qualitativer Bewertungen die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensmaß jeder einzelnen Gefährdung eingeschätzt und in eine Matrix erfasst wird.

H – M

Hausordnung

Die Hausordnung definiert die privatrechtlichen Vorschriften und Regeln über Gebrauch und Nutzung von Eigentum und Besitz. Dieses Recht beinhaltet die Möglichkeit Personen von der Nutzung auszuschließen und ein Hausverbot auszuschließen, aber Hausordnungen dürfen in Gänze oder in Teilen allgemein gültigen Gesetzen nicht widersprechen. Das private Hausrecht ist übertragbar an Dritte wie die Sicherheits- und Ordnungsdienste, denen die Befugnisse zur Durchsetzung des Hausrechts erteilt werden. Die Zugänglichmachung der Hausordnung ist keine Verpflichtung, aber eine Empfehlung für jede Veranstaltung.

Infrastruktur

Unter dem Begriff der Infrastruktur werden alle notwendigen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gegebenheiten und Tätigkeiten zusammengefasst, die der Schaffung von Voraussetzungen zur Durchführung einer Veranstaltung dienen. Die Infrastruktur einer Veranstaltung kann unterteilt werden in eine materielle, eine institutionelle und eine personelle Infrastruktur. Als materielle Infrastruktur sind bauliche Anlagen, eingesetzte Objekte, Elemente und Betriebsmittel zu verstehen. Dazu zählen Umzäunungen und Absperrgitter, Stromerzeuger, Bodenplatten, Container, sanitäre Einrichtungen und die technische Ausstattung, Bauwerke und Maschinen am Veranstaltungsort. Als institutionelle Infrastruktur sind die Gesetze, Regeln und Vorschriften gemeint, die bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung zu berücksichtigen sind. Neben den auf die Veranstaltung anzuwendenden Gesetzen und Regelwerken sind als institutionelle Infrastruktur auch spezifischen Handlungsanweisungen, Regeln und Vorgaben gemeint, die für die einzelne Veranstaltung gelten wie de unterschiedlichen Arten von Kontrollbändern und Pässen, die Zutritt zu jeweils definierten Abschnitten des Geländes ermöglichen. Die personelle Infrastruktur berücksichtigt die Gesamtheit der an der Veranstaltung mitwirkenden Personen, wie die technischen und künstlerischen Beschäftigte, die Besucher und mit speziellen aufgaben betraute Dienstleister wie die Mitarbeiter des Sanitätsdienstes, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder des Brandsicherheitswachdienstes.

Katastrophe

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Koordinierungsgremium

Laut „Orientierungsrahmens Sicherheit von Großververanstaltungen des MIK NRW“ ist das Koordinierungsgremium der Verwaltungsstab, der vom zentralen Ansprechpartner einberufen wird, wenn eine Großveranstaltung vorliegt. Das Koordinierungsgremium bewertet das Gefährdungspotenzial der Veranstaltung, erörtert die Stellungsnahmen der zu beteiligenden Stellen, dokumentiert etwaige Bedenken und führt die Nachbereitung der Veranstaltung durch. Mitglieder des Koordinierungsgremiums sind entscheidungs- und weisungsbefugte Vertreter aus den Bereichen Sicherheit und Ordnung, Bauaufsicht, Straßenverkehr, Feuerwehr, Träger des Rettungsdienstes, Polizei, Verkehrsbetriebe und Pressestelle. Der Veranstalter und gegebenenfalls von ihm beauftragte Sicherheits- oder Sanitätsdienste sind nach Bedarf hinzuzuziehen.

Krisenkommunikation

Eine Krise ist eine vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden an Schutzgütern, deren Eigendynamik mit der normalen Ablauf- und Aufbauorganisation nicht mehr bewältigt werden kann. Krisenkommunikation meint daher die schlich richtige, transparente und authentische Kommunikation mit von der Krise direkt oder indirekt Betroffenen, der Öffentlichkeit und den Medien über unterschiedliche Kanäle mit dem Ziel der Information über mögliche Maßnahmen sowie der Transparenz und Legitimation getroffener Entscheidungen.

Krisenstab

Als Krisenstab gilt die adminstrativ-politische Führung einer Verwaltungseinheit (Kreis, Gemeinde, Stadt) bei einem Großschadensfall. Im Krisenstab arbeiten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenlage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Personen mit.

Lage

Die Lage meint die situative Risikoanalyse im Rahmen einer strukturierten Lagebeurteilung des Schadensereignisses bzw. der Gefahrensituation unter Berücksichtigung der Führung, der Einsatzmittel und Einsatzkräfte zur Schaden- bzw. Gefahrenabwehr. Bei einer Veranstaltungen werden zumeist die Parameter Auftrag, Recht, Gefahren, Gefährdungen, Raum, Zeit, Wetter, Verkehr, Art der Veranstaltung, Störer, beteiligte Behörden, Medien und Personal im strukturierten Prozess: Informationserfassung, Informationsbewertung und Taktische Schlussfolgerung berücksichtigt. Der Aufbau eines Bescheids ist dreigeteilt. Der Tenor sagt dem Empfänger, was er tun muss oder tun darf. Die Gründe vermitteln, war er es tun muss oder darf. Die Rechtsbehelfsbelehrung sagt dem Empfänger, was er dagegen oder dafür tun kann. Ermessensbescheide können mit Nebenbestimmungen ergänzt werden, die den Bescheid inhaltlich oder zeitlich beschränken. Dazu zählt die Befristung eines Bescheids auf einen Anfangs- oder Endtermin oder eine Zeitspanne. Die Nebenbestimmung kann auch einen Vorbehalt aussprechen oder eine Auflage benennen, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird.

MANV

Der Massenanfall von Verletzten ist laut Definition des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten, Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhanden und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden kann. Zur Vorbereitung eines Massenanfall von Verletzten sind die medizinischen, personellen, infrastrukturellen und technischen Ressourcen zur Bestimmungen der Leistungsfähigkeiten der Patientenversorgung zu ermitteln.

Muster-Versammlungsstättenverordnung

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) in der gültigen Fassung von 2014 bildet die Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Großveranstaltungen. Mit der Gesetzesnovelle von 2014 werden jedoch Großveranstaltungen im Freien ohne bauliche Tribünenanlagen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Die Genehmigungsbehörden orientieren sich – mangels anderweitiger rechtlicher Grundlagen – jedoch in der Regel auch bei Veranstaltungen im Freien ohne Tribünen, aber mit Szenenflächen, bei denen der Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und die ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen (Anwendungsbereich gemäß alter Fassung der Muster-Versammlungsstättenverordnung), an der Muster-Versammlungsstättenverordnung und leiten daraus gemäß § 43 MVStättVO die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie nach Art der Veranstaltung ab.

N – S

Notbeleuchtung

Im Falle eines Stromausfalles sichert eine durch Batterien gepufferte Zusatz- oder Notbeleuchtung die ausreichende Kenntlichmachung von Fluchtwegen. Gleichzeitig dienen hinterleuchtete Piktogramme zur Orientierung. In Hallen oder Versammlungsstätten werden großflächige, netzunabhängige Leuchten zur Vorbeugung bei Panik im Falle der plötzlichen Dunkelheit eingesetzt. Geregelt wird der Einbau sowie die Art und Leistung der Notbeleuchtung in der DIN EN 1838 (05/2011) und dem Baurecht.

Ordnungsdienstkonzept

Das Ordnungsdienstkonzept ist die schriftliche Umsetzung des gemäß Muster-Versammlungsstättenverordnung als Bestandteil des Sicherheitskonzeptes geforderten Ordnungsdienstes mit einer Ordnungsdienstleitung. Das Ordnungsdienstkonzept beinhaltet daher die namentliche Benennung der Ordnungsdienstleitung sowie die Anzahl der auf der Veranstaltung eingesetzten Ordnungsdienstkräfte, die Position der Kräfte sowie die Führungsstruktur des Ordnungsdienstes mit einer Definition der Abschnitts- und Bereichsleitungen. Nicht zwingend erforderlich ist eine Beschreibung der Aufgaben und Pflichten sowie die notwendige Qualifikation der Ordnungskräfte an den Positionen, da die allgemeinen Aufgaben des Ordnungsdiensstes bereits in der Muster-Versammlungsstätenverordnung aufgeführt werden: Die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung des Rauchverbots und der Verbote zur Verwendung von offenem Feuer, die Sicherheitsdurchsagen sowie die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall.

Personendichte

Die Personendichte meint die Anzahl von Personen je Quadratmeter. Gemäß Muster-Versammlungsstättenverordnung ergibt sich die zulässige Besucherzahl durch die rechnerische Größe von zwei Personen je Quadratmeter Grundfläche für Sitzplätze in Reihen (Bestuhlungsplan) und für Stehplätze und einer Person je Quadratmeter Grundfläche für Sitzplätze an Tischen. Dabei wird von einem Platzbedarf von 0,15 Quadratmeter pro Person ausgegangen. Mit zunehmender Personendichte sinkt die Bewegungsfreiheit und wächst die Gefahr der Kollision miteinander. Der Grenzwert liegt bei etwa sechs Personen pro Quadratmeter (Rechnerische Flächenbedarf 0,9 Quadratmeter). Bei dieser Personendichte sind Ausweichbewegungen kaum mehr möglich. Kräfte müssen an den Nachbarn weitergegeben werden, wodurch sich Stöße wellenartig mit einer dichteabhängigen Geschwindigkeit ausbreiten.

Polizeigitter

Auch Hamburger Gitter genannt bestehen aus einem horizontalen Gitterrahmen, der durch eine herunterklappbare Aufstellfläche, die in Richtung Publikum ausgelegt wird durch das Publikum selber stabil ballastiert wird. Mittels Haken und Ösen können die Gitter miteinander so verbunden werden, dass sie nur im unbelasteten Zustand getrennt werden können. Polizeigitter gehören zur Ausstattung der örtlichen Polizeibehörden und sind meist rot-weiß lackiert. Eventdienstleister verfügen z.T. über ähnliche Gitter als Mietgerät.

Räumungssimulation

Eine Räumungs- bzw. Fluchtsimulation meint die rechnergestützte Entfluchtungsanalyse zur Bestimmung der Entfluchtungsdauer von baulichen Anlagen und Freiflächen sowie zur Überprüfung der Konzeption und Leistungsfähigkeit von Flucht- und Rettungswegen, insbesondere der Lokalisierung von Bereichen mit signifikanten Stauungen. Bei der am häufigsten verbreiteten mikroskopischen Entfluchtungsanalyse wird jede einzelne Person individuell und der Grundriss detailliert abgebildet. Die Bewegung der Personen sowie die Wechselwirkung mit der baulichen Anlage werden auf Grundlage von empirischen Untersuchungen, Beobachtungen und der Auswertung von Schadensfällen in Form von vereinfachten mathematischen Regeln mit Hilfe eines rechnerischen Entfluchtungsmodells nachgebildet.

Restrisiko

Unter einem Restrisiko ist ein verbleibendes Risiko zu verstehen, das mit der notwendigen sicherheitstechnischen Prävention und trotz aller Sorgfalt nach Stand der Technik Gefährdungen beschreibt, die nicht vorhersehbar sind. Was als Restrisiko akzeptabel gilt, ist vornehmlich eine gesellschaftspolitische Vereinbarung.

Rettungsweg

Rettungswege sind ununterbrochene und unversperrte Laufwege von einem beliebigen Ausgangspunkt im Gebäude zu einem sicheren Bereich, der aus drei Abschnitten besteht: (1) dem Weg zum Ausgang, (2) dem Ausgang und (3) dem Verlassen des Ausgangs bis zum Erreichen eines sicheren Bereichs. Die Rettungswege sollen die Selbstrettung von Besuchern, Mitwirkenden und Beschäftigten ermöglichen. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung definiert die zulässigen Rettungsweglängen und erforderlichen Rettungswegbreiten. Die Rettungsweglängen sollen von jedem Besucherplatz bis zu einem Ausgang aus dem Versammlungsraum 30 Meter nicht überschreiten, können aber in Abhängig von der lichten Höhe des zu entrauchenden Raumes auf bis zu 60 Meter verlängert werden. Die grundlegende lichte Breite eines Rettungsweges beträgt 1,20 Meter. Da angenommen wird, dass je Person 60 Zentimeter Ausgangsbreite erforderlich ist, können 200 Personen pro Minute über einen 1,20 Meter breiten Rettungsweg entfluchtet werden. Die Rettungswege sind in einem Sicherheitskonzept maßstabsgerecht einzuzeichnen. Es ist auf Basis der Pläne rechnerisch nachzuweisen, dass die zulässige Besucherzahl einer Versammlungsstätte über die Rettungswege geräumt werden kann. Bei Auf- und Abbau und während der Veranstaltung ist sicherzustellen, dass die Rettungswege permanent frei gehalten werden.

Risikobewertung

Die Bewertung der Risiken erfolgt im Rahmen der Gefährdungsanalyse in einem systematischen Prozess unter Einbeziehung technisch-fachlicher Beurteilung geplanter Abläufe und Erfahrungswerten. Dazu werden die Risiken qualitativ in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß eingeschätzt. Zur besseren Übersicht ist eine Aufteilung nach Gefahrenquellen oder nach den groben Kategorien: Technik, Organisation, Menschen und externe Effekte zu empfehlen.

Sanitäts- und Rettungsdienst

Der Sanitäts- und Rettungsdienst bei einer Veranstaltung meint die vom Veranstalter auf eigenem Wunsch, im Einvernehmen mit den BOS oder durch Auflagen der Genehmigungsbehörde bestellten Personen und Einsatzmittel der Hilfsorganisationen. Diese haben die Aufgabe der Erstversorgung, Betreuung und wenn nötig den Weitertransport von Hilfsbedürftigen auf der Veranstaltungsfläche und in den Zu- und Ausgangsbereichen. Die Einsatzkräftebemessung für eine Veranstaltung erfolgt üblicherweise durch die Hilfsorganisationen in Absprache mit BOS und dem Veranstalter bzw. Betreiber.

Sekundärzuschauer

Sekundärzuschauer sind Besucher ohne gültige Zugangsberechtigung, die zu einer Veranstaltung kommen, um der Veranstaltung als Ereignis beiwohnen zu wollen. Obwohl die Sekundärzuschauer nicht zu den berechtigten Besuchern zählen, sind mögliche Folgen einer größeren Anzahl von Sekundärzuschauern im Sicherheitskonzept insbesondere in Hinblick auf Parkplatzmangel, Verkehrsbehinderung, erhöhte Anzahl an Sicherheitskräften oder der Nachfrage nach Sanitätsdienst zu berücksichtigen.

T – Z

Technische Leitung

Die Technische Leitung bzw. Technischer Direktor koordiniert und kontrolliert nach DIN 15750 die Ausführung der veranstaltungstechnischen Leistungen und stimmt diese mit dem Veranstalter ab. Die Technische Leitung ist weisungsbefugt gegenüber den Beteiligten und die höchste Entscheidungsinstanz innerhalb der Technik. Neben den Aufgaben und Pflichten des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, ist dieser für die Leitung und Beaufsichtigung zuständig. Als Führungsposition bei einem beauftragten technischen Dienstleister ist die Technische Leitung für alle zu erbringenden Leistungen gemäß der Vorschriften und Regeln der Technik verantwortlich.

Umzäunung

Zur Begrenzung von Veranstaltungsstätten oder Abschottung an Gefahrenstellen werden mobile Zaunelemente in der Veranstaltungsbranche genutzt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Absperrgeländern, die eine Bauhöhe von ca. 1,0 Meter haben und Gittern, die mit einer Höhe von ca. 2,0 Meter zumeist aus dem Baustellenbereich kommen. Bei Absperrgeländern unterscheidet man zwischen Polizeigittern, bei denen das Publikum auf einer Gitterfläche steht und somit das Geländer beschwert und selbststehenden Gittern, sogenannten Mannheimer Gittern, die besonders bei Sportveranstaltungen wie Fahrradrennen oder Marathonläufen zum Einsatz kommen. Im Bereich der Zaunelemente kommt in letzter Zeit vermehrt ein speziell für Großveranstaltungen entwickeltes Element zum Einsatz, bei dem die Gitterfelder so klein angelegt sind, dass ein Übersteigen des Zaunes nicht möglich ist. Oft werden die Absperrungen als Träger für Info- oder Werbebanner benutzt. Dabei ist die Windlast zu berücksichtigen. Bei einigen Anbietern von Gittern werden hierfür geeignete Ballastmittel angeboten.

Veranstalter

Der Veranstalter verantwortet eine Veranstaltung und trägt als solcher das wirtschaftliche Risiko. Sind Veranstalter und Betreiber nicht identisch, trägt der Veranstalter die vom Betreiber übernommene Durchführungs- und Ergebnisverantwortung für die Veranstaltung.

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

§§ 39 und 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung schreiben die Qualifikationen und die Aufgaben der Verantwortlichen der Veranstaltungstechnik vor. Neben der technischen Leitung der Veranstaltung obliegt ihnen die sicherheitstechnische Überwachung der Versammlungsstätte und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften. Die Verantwortung muss an die betreffende Person übertragen werden. Zumeist geschieht dass in Form von veröffentlichten Dienstplänen.

Vereinzelungsanlage

Vereinzelungsanlagen sind Anlagen, die zur einzelnen Kontrolle der Zutrittsberechtigung z.B. bei Veranstaltungen eingerichtet werden. Hierbei werden die Besucher in sich verengende Kanäle aus Absperrgittern geleitet, die es den Ordnern erlauben einzeln Zugangsberechtigungen zu überprüfen und unter Umständen. Taschenkontrollen durchzuführen.

Verkehrslenkung

Für die Organisation zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes sind in den verschiedenen Bundesländer, Städten und Gemeinden unterschiedliche Institutionen zuständig. Neben den Straßen- und Tiefbauämtern, die für den baulichen Zustand verantwortlich sind, wird die Nutzung von Straßenverkehrsämtern überwacht. In großen Städten und Gemeinden, in denen die Belastung durch Veranstaltungen, Baustellen, Filmarbeiten und anderen Beeinträchtigungen einen hohen Organisationsbedarf benötigen wurden in den letzten Jahren sogenannte Verkehrslenkungen eingerichtet, die die Koordination der Belastungen übernehmen. In Berlin z.B. ist die Verkehrslenkung Abteilung der Straßenverkehrsbehörde, die als Genehmigungsbehörde bei Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland auch die Verarbeitung der Sicherheitskonzepte veranlasst.

Wassernähe

In einem Sicherheitskonzept sind die Übergangsbereiche zu Wasserflächen zu berücksichtigen. Der unkontrollierte Zugang ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Falls ein Zugang zur Wasserfläche Teil des Veranstaltungskonzepts ist, so müssen Personal und Einsatzmittel zur Wasserrettung durch Organisationen wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) vorgehalten und im Sicherheitskonzept die Einsatzplanung sowie der Alamierungsablauf berücksichtigt werden.

Wegeleitsystem

Das Wegeleitsystem beinhaltet die Planung und Umsetzung von Informationstafeln, Bannern und Übersichtsplänen zur Orientierung der Veranstaltungsbesucher bei der Anreise, am Einlass und auf der Veranstaltungsfläche. Sicherheitsrelevante Elemente des Wegeleitsystems sind: Lagepläne mit Ortshinweisen zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie beispielsweise Erste-Hilfe-Station, Polizeiwachen, Kindersammelstelle, Fluchtwege, Sammelstellen; Laternennummerierung; Beschilderung der Notausgänge; Beschilderung der Erste-Hilfe-Stationen; Beschilderung von sonstigen Sicherheitseinrichtungen; Aushang der Hausordnung an den Zugängen zur Veranstaltungsfläche; Ausschilderung von und zu den nächst liegenden Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Witterungsbedingte Einflüsse

Die Bewertung der Gefährdungen durch witterungsbedingte Einflüsse gehören zu den grundlegenden Elementen eines Sicherheitskonzeptes. Dazu ist der direkte Einfluss durch extreme Wetterphänomene zu betrachten wie Sturm, Starkregen oder sehr hohe Temperaturen, aber auch indirekte Einflüsse wie ein erhöhtes Besucheraufkommen bei einem sonnigen Wochenende oder die Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs bei regnerischem Wetter.

Zulässige Besucherzahl

Die maximal zulässige Besucherzahl (PAXmax) eines Veranstaltungsortes ergibt sich zum einen aus dem Bestuhlungsplan bzw. bei Veranstaltungen mit Stehplätzen aus der zulässigen Personendichte von zwei Personen je Quadratmeter auf deer Nettobesucherfläche. Diese ergibt sich aus der gesamten zugänglichen Fläche abzüglich aller Verkaufs- bzw. sonstiger Nutzflächen wie z.B. den Backstagebereich, Zuwegungen, Aufbauten für Technik und Rettungswege. Zum anderen kann sich die zulässige Besucherzahl aus Anzahl, Position und Breite der Rettungswege ergeben.

Zutrittskonzept

Das Zutrittskonzept beinhaltet die Zugangsregelungen für die unterschiedlichen öffentlichen Zugangsbereiche wie Blöcke oder nach Preisen gestaffelte Sitzplätze, teilöffentlichen Bereichen wie VIP-Zonen und abgesicherten Veranstaltungsbereichen wie Backstage. Der Sicher- und Ordnungsdienst hat die Aufgabe die Berechtigungen für einzelne Bereiche zu kontrollieren und den Zugang bei Vorlage einer entsprechenden Berechtigung zu ermöglichen. Da ein Zutrittskonzept direkte Auswirkung auf die zulässigen Besucherzahlen in den verschiedenen Veranstaltungsbereichen hat oder VIP-Zonen Gefährdungspotenziale bieten ist gegebenenfalls das Zutrittskonzept in das Sicherheitskonzept zu integrieren.